Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, gelten für die Ausführung aller
der Klatschmohn Verlag, Druck + Werbung GmbH &Co. KG – im folgenden: Verlag – erteilten
Aufträge die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Für Anzeigenaufträge
sind besondere Anzeigenbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung
maßgebend. Für den Werbe-Anschriften-Service gelten besondere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
1. Alle Angebote und Lieferungen des Verlages erfolgen in Euro. Preisänderungen zwischen
Eingang der Bestellung und Lieferung bleiben vorbehalten. Bestimmte Liefertermine
für Neuerscheinungen und Neuauflagen werden nicht zugesichert.
2. Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB mit nachstehender
Erweiterung und Verlängerung.
a) Eigentum an den gelieferten Verlagserzeugnissen (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen
Erfüllung aller Forderungen des Verlages gegenüber dem Besteller vorbehalten.
b) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt mit Annahme dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
sämtliche Forderungen gegenüber Dritten aus der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware in voller Höhe mit allen Sicherungsrechten an den Verlag ab.
c) Nimmt der Besteller Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in
ein mit einem Dritten bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so gilt nach erfolgter Saldierung
der einzelnen Kontokorrentforderungen der mit Beendigung des Kontokorrentverhältnisses
entstehende Schlußsaldo als anteilsmäßig abgetreten, und zwar bis zur
Höhe der aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in das Kontokorrent eingestellten
Forderungen, jedoch beschränkt auf die Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.
Werden Forderungen des Verlages in ein mit dem Besteller bestehendes Kontokorrentverhältnis
aufgenommen, so gilt der vereinbarte Eigentumsvorbehalt und die Sicherungsabtretung
als Sicherheit für die anteilige Saldoforderung des Verlages.
d) Der Besteller ist ermächtigt, die dem Verlag abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware für den Verlag einzuziehen. Die Ermächtigung kann
jederzeit widerrufen werden.
e) Der Besteller ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder an Dritte
zur Sicherung zu übereignen. Er ist verpflichtet, einer Pfändung der Vorbehaltsware oder
einer anderen Beeinträchtigung der Rechte des Verlages durch Dritte sofort zu widersprechen
und den Verlag hiervon unverzüglich zu unterrichten.
f) Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu
versichern und dies dem Verlag auf Verlangen nachzuweisen. Die sich hieraus ergebenden
Ansprüche gegen den Versicherer gelten hinsichtlich der Vorbehaltsware mit Annahme
dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als an den Verlag abgetreten.
g) Bei Zahlungsverzug des Bestellers (Ziff. 8) ist der Verlag befugt, alle Rechte aus Ziff. 2
geltend zumachen.
3. Sämtliche Bücher und Zeitschriften des Verlages sind preisgebunden. Die Annahme
der Lieferung verpflichtet den Besteller zur Einhaltung des festgesetzten Ladenpreises.
4. Die Lieferung erfolgt zu Lasten und auf Gefahr des Bestellers. Ist keine bestimmte Versendungsweise
vorgeschrieben oder ist der Verlag dem vorgeschriebenen Versandweg
nicht angeschlossen, so ist der Verlag berechtigt, die Art und den Weg des Versandes
selbst zu wählen.
Für auf dem Transport in Verlust geratene oder beschädigte Sendungen leistet der Verlag
keinen Ersatz. Entsprechende Reklamationen sind vom Besteller beim Transportträger
vorzubringen. Für eine Versicherung der Sendung gegen Transportschäden hat der Besteller
selbst Sorge zu tragen. Im übrigen sind falsche oder fehlerhafte Lieferungen oder
deren Berechnung innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Sendung bzw. – bei nicht offensichtlichen
Mängeln – unverzüglich nach Kenntnisnahme vom Mangel schriftlich
oder unter Vorlage der Fakturierung des Lieferscheins oder des Paketzettels zu beanstanden.
5. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver
Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung
sind nach Maßgabe der nachfolgenden Sätze ausgeschlossen. Der Haftungsausschluß
erstreckt sich nicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlages, seines
gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen. Er erstreckt sich ferner nicht auf
Schadensersatzansprüche aus dem Verlag, seinem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen
zu vertretender Unmöglichkeit oder aus Verzug, es sei denn, es handelt
sich ummittelbare Schäden: die Haftung ist bei unmittelbaren Schäden der Höhe nach
auf den Auftragswert beschränkt. Der Haftungsausschluß erstreckt sich auch nicht auf
unmittelbare Schädenwegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Im kaufmännischen
Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit
von Erfüllungsgehilfen: in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für
grobe Fahrlässigkeit auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden
Auftragswertes beschränkt.
Bei Betriebsstörungen im eigenen oder in fremden Betrieben oder im Falle höherer Gewalt
kann sich der Verlag sofort und einseitig vom Vertrag lösen, es sei denn, es liegt anfängliche
Unmöglichkeit vor.
6. Eine Remission ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. In Ausnahmefällen fest
mit Remissionsrecht (RR) gelieferte Verlagserzeugnisse werden nur bis zum genehmigten
Termin zurück genommen. Bei der Gutschrift für angenommene Remittenden behält
sich der Verlag einen Abzug von 10% des Warenwertes als Bearbeitungsgebühr vor.
Die Rücknahme kann nur erfolgen, wenn sich die Remittenden in einwandfreiem Zustand
befinden.
7. Soweit auf der Rechnung nicht anders angegeben, hat die Zahlung des Rechnungsbetrages
innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug in Euro zu erfolgen.
Überweisungen und Schecks haben schuldbefreiende Wirkung an dem Tag, an dem
die Gutschriftsanzeige des betreffenden Geldinstituts beim Verlag eingeht.
Wird das Zahlungsziel überschritten, so werden sämtliche noch offenen Forderungen
des Verlages ohne Rücksicht auf früher eingeräumte Zahlungsziele sofort fällig. Die Ausführung weiterer
Aufträge kann von der Begleichung aller fälligen Forderungen und von
Vorauszahlungen – ohne Skontoabzug – abhängig gemacht werden. Der Verlag behält
sich vor, eingehende Vorauszahlungen für weitere Aufträge – auch von Rechtsnachfolgern
des Bestellers oder mit ihm im wesentlichen personengleichen Auftraggebern –
mit offenen Forderungen aus früheren Aufträgen – auch von Rechtsvorgängern des Bestellers
oder mit ihm im wesentlichen personengleichen Auftraggebern – zu verrechnen
und die Ausführung jener Aufträge solange auszusetzen, bis ein
Forderungsausgleich erzielt ist.
Der Verlag ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Stundung Zinsen in Höhe von 2% über
LZB-Diskont ohne vorherige nochmalige Inverzugsetzung zu berechnen. Im übrigen behält
sich der Verlag den Rücktritt von allen mit dem Besteller bestehenden Auftragsverhältnissen
vor.
Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen: ihre Annahme erfolgt
in jedem Falle nur zahlungshalber, nicht an Zahlungs Statt. Wechsel- und Diskontspesen
sowie sonstige Kosten gehen zu Lasten des Wechselgebers.
8. Die Bezugsgebühren von Zeitschriften des Verlages werden zu Beginn eines Bezugsjahres
in voller Höhe für das laufende Bezugsjahr berechnet. Die Dauer des Bezuges beträgt
mindestens drei Monate. Sie erstreckt sich soweit nichts anderes vereinbart ist
oder das Gesetz zwingend nichts anderes vorschreibt, auf unbestimmte Zeit, wenn der
Besteller das Abonnement nicht spätestens 3 Monate vor Beginn des nächsten Bezugsjahres
schriftlich kündigt.
9. Erfüllungsort ist Bentwisch. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nicht anderes
vorschreibt, nach Wahl des Verlages Rostock.
10. Die vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten als angenommen,
wenn der Besteller nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widerspricht.
11. Im übrigen gilt die »Verkehrsordnung« für den Deutschen Buchhandel in ihrer jeweils
gültigen Fassung. |